DEUTSCH Apple Computer, Inc. Macintosh Management Server Software – Lizenzvertrag BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. WENN SIE IM ANGEZEIGTEN DIALOGFENSTER AM ENDE DES VERTRAGS IN DAS FELD "AKZEPTIEREN" KLICKEN, ERKLÄREN SIE DAMIT IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BESTIMMUNGEN DES NACHSTEHENDEN LIZENZVERTRAGS. WENN SIE MIT DEM LIZENZVERTRAG NICHT EINVERSTANDEN SIND, KLICKEN SIE IN DAS FELD "ABLEHNEN" UND GEBEN SIE (SOFERN ERFORDERLICH) DIE APPLE SOFTWARE DORT ZURÜCK, WO SIE SIE ERWORBEN HABEN. 1. Lizenz. Lizenzgeber ist die Apple Computer Inc., Cupertino, Kalifornien, USA. Wenn diese jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erworben haben, eine Tochtergesellschaft hat, so ist diese Tochtergesellschaft Lizenzgeber. Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Benutzung der beigefügten Macintosh Manager Server Software, einschließlich der Zeichensätze (im folgenden “Serversoftware”), unabhängig davon, ob diese auf einer Diskette, einem ROM oder einem anderen Datenträger gespeichert ist. Lediglich der Datenträger, auf dem sich die Serversoftware befindet, geht in Ihr Eigentum über; Apple und/oder der oder die Lizenzgeber von Apple bleiben Inhaber sämtlicher Eigentums- oder sonstiger Rechte an der Software. Ihr Recht zur Benutzung der Serversoftware bestimmt sich nach diesem Lizenzvertrag; auch alle Kopien der Serversoftware unterliegen dieser Vereinbarung. 2. Nutzung und Beschränkungen. Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Installation und Benutzung der Serversoftware auf der Festplatte eines Computers, auf dem die AppleShare IP 6.0 Software (oder neuer) ausgeführt wird. Eine unbegrenzte Anzahl von Client-Computern darf eine Verbindung zu der Serversoftware herstellen. Sie sind nicht berechtigt, die Serversoftware (oder einzelne Komponenten dieser Software) auf mehreren Computern gleichzeitig zu speichern. Sie sind berechtigt, eine maschinenlesbare Kopie der Serversoftware für Sicherungszwecke zu erstellen. Sie sind verpflichtet, auf jeder Kopie der Apple Software die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original enthalten waren. Sie verpflichten sich, es zu unterlassen, die Apple Software (i) zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise in eine für Personen wahrnehmbare Form zu bringen, (ii) zu modifizieren, zu adaptieren, zu übersetzen, von der Apple Software ganz oder teilweise abgeleitete Werke zu erstellen, oder (iii) zu verkaufen oder Dritten auf sonstige Weise unentgeltlich oder gegen Bezahlung zum Gebrauch zu überlassen, oder (iv) die Ergebnisse von Benchmark-Tests ohne schriftliche Genehmigung seitens Apple bekanntzugeben, soweit dies nicht nach diesem Vertrag oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet ist. Sollten Sie diese Einschränkungen nicht beachten, sind Sie nicht mehr berechtigt, die Apple Software zu benutzen, auch wenn der Lizenzgeber diesen Vertrag noch nicht gekündigt haben sollte. 3. Gewährleistung. Fehler in der Apple Software können nicht ausgeschlossen werden. Der Lizenzgeber übernimmt eine Gewährleistung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Es gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung der Apple Software. Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich nach Wahl des Lizenzgebers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bleiben Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung erfolglos, können Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Lizenzgebühr oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für Apple Software, die geändert, erweitert oder beschädigt wurde, wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, daß die Änderung, Erweiterung oder Beschädigung für den Mangel nicht ursächlich war. 4. Schadenersatz. Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens des Lizenzgebers sowie seiner Angestellten und Beauftragten besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Die Haftung des Lizenzgebers ist auf die Vermögensnachteile begrenzt, die er bei Abschluß des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen, es sei denn, daß der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit eines Organs oder eines leitenden Angestellten des Lizenzgebers oder auf Vorsatz zurückzuführen ist. Für den Verlust von Daten wird keinesfalls gehaftet, es sei denn, daß dieser Verlust durch regelmäßige - im kaufmännischen Geschäftsverkehr tägliche - Sicherung der Daten in maschinenlesbarer Form nicht hätte vermieden werden können. Ferner wird keinesfalls für Schäden gehaftet, die durch sonstige Fehlleistungen der Apple Software entstanden sind und die durch regelmäßige, zeitnahe Überprüfungen der bearbeiteten Vorgänge hätte vermeiden werden können. Soweit Schadensersatzansprüche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften früher verjähren, verjähren sie - mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz - spätestens mit dem Ablauf von zwei Jahren ab Erbringung der mangelhaften Leistung. 5. Export. Sie stehen dafür ein, daß die Apple Software nur unter Beachtung aller anwendbaren Exportbestimmungen des Landes, in dem Sie die Apple Software erhalten haben, und der Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführt wird. Insbesondere darf die Apple Software nicht (i) in ein Land exportiert oder reexportiert werden, über das die Vereinigten Staaten ein Embargo verhängt haben, oder einem Staatsangehörigen oder Bewohner eines solchen Landes überlassen werden oder (ii) einer Person überlassen werden, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des U.S. Treasury Department oder dem Table of Denial Orders des U.S. Department of Commerce verzeichnet sind. Indem Sie die Apple Software benutzen, erklären Sie, daß Sie weder in einem dieser Länder wohnhaft sind noch seiner Kontrolle unterliegen noch ein Staatsangehöriger oder Bewohner eines dieser Länder sind noch auf einer der vorstehend erwähnten Listen genannt werden. 6. US-Behörden. Wenn die Apple Software für Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika erworben wird, gilt sie als "restricted computer software" nach Maßgabe der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR. Die Rechte der Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika an der Apple - Software werden in der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR geregelt. 7. Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit. Wenn die Apple Computer Inc. in dem Land, in dem Sie die Lizenz erhalten haben, eine Tochtergesellschaft hat, unterliegt dieser Lizenzvertrag dem Recht dieses Landes. Andernfalls unterliegt dieser Lizenzvertrag dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika und kalifornischem Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht. 8. Vollständigkeit. Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Lizenz und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen. APPLE COMPUTER, INC. LISTE DER INTERNATIONALEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN LAND TOCHTERGESELLSCHAFT Australien Apple Computer Australia Pty Limited Brasilien Apple Computer Brasil Ltda. Deutschland Apple Computer GmbH Frankreich Apple Computer France S.A.R.L. HongKong Apple Computer International Ltd. Indien Apple Computer International Pte. Ltd. Irland Apple Computer (UK) Limited Italien Apple Computer S.p.A. Japan Apple Japan Inc. Kanada Apple Canada Inc. Korea Apple Computer Korea Limited Mexiko Apple Computer Mexico, S.A. de C.V. Niederlande, Belgien Apple Computer Benelux B.V. Österreich Apple Computer Gesellschaft m.b.H. Schweden, Norwegen, Dänemark Apple Computer AB Schweiz Apple Computer AG (SA) (Ltd.) Singapur Apple Computer South Asia Pte. Ltd. Spanien Apple Computer Espana, S.A. Südafrika Apple Computer (Proprietary) Ltd. Taiwan Apple Computer Asia, Inc. Vereinigtes Königreich Apple Computer (UK) Limited EA0106